Home Zelt 19m breit h=3,0/2,5m

 

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Bei diesem Zelt können wir zwei Typen anbieten. Die Zelte sind baugleich und haben nur eine unterschiedliche Höhe. Beide Typen haben vor und Nachteile und es kommt auf die jeweilige Situation an, welche Zelthöhe zu bevorzugen ist 

1.) Zelttyp I, die Traufenhöhe des Hauptzeltes mit der Breite von 15m, ist 3,0m. Die Traufenhöhe gemessen an den längsseitigen Anbauten des 19m breiten Zeltes beträgt 2,40m. Das Hauptzelt hat eine Firsthöhe von 5,20m.

2.) Zelttyp II, die Traufenhöhe des Hauptzeltes mit der Breite von 15m, ist 2,50m. Die Traufenhöhe gemessen an den längsseitigen Anbauten des 19m breiten Zeltes beträgt 2,0m. Das Hauptzelt hat eine Firsthöhe von 4,70m.

Die Länge des Zeltes ist variabel. Die Mindestaufstelllänge beträgt aus statischen Gründen 10m. Das Zelt kann um jeweils fünf Meter verlängert werden. Es ist aufgrund der vorhandenen Materialmenge auf eine Gesamtlänge von 120m beziehungsweise beim niederen Zelttyp mit 45m begrenzt.

Als Küchenzelt wird üblicherweise ein 5x10m langes Zelt angebaut. Im Bedarfsfall kann das 5m Küchenzelt auch auf 15 oder 20m verlängert werden. Auch kann ein 10m breites und 10m bis 15m langes Küchenzelt angeboten und angebaut werden. 

Als Fußboden kann zusätzlich ein Bierzelt-Brettelfußboden für das ganze Zelt, beziehungsweise in beliebiger Größe, angemietet werden. 

Zum Aufstellen werden mindestens zwanzig erwachsene Männer benötigt, die etwa sechs bis acht Stunden montieren.

Das Fassungsvermögen des Zeltes kann wie folgt abgeschätzt werden:

Üblicherweise beträgt der Platzbedarf zum Sitzen 0,65 bis 0,7m² pro Person auf Biergarnituren. Bühne und  Versorgungsbereiche im Zelt, wie aufgestellte Bierbrunnen, sind nicht berücksichtigt.

Zum Beispiel: Zelt 19m breit und 40m lang

40m abzüglich 5m der Länge für den Bühnenbereich und abzüglich einer Breite von 4m für den Versorgungsbereich. Dann bleibt eine Zeltfläche für den Sitzbereich von 35 x 15m zur Verfügung. Das sind 525m² dividiert durch 0,65 bis 0,7m². Das entspricht 700 bis 850 Personen gleichzeitig. (Nach ÖNORM, siehe unten, sind 1000 Personen sitzend möglich)

Nach ÖNORM sollte ohne Nachweis der Bestuhlung die Anzahl der Personen in einem Zelt wie folgt berechnet werden:    zwei sitzende Personen pro m², 3,5 stehende Personen pro m². Für den Besucher nicht zugängliche Bereiche dürfen unberücksichtigt bleiben. 

Das Zelt und ein möglicher Fußboden werden auf eigenen, speziellen Anhängern angeliefert. Der Zeltanhänger wird so nahe wie möglich beim Zeltplatz positioniert. Die Zeltteile sind händisch aus- bzw. einzuladen. 

Um das Ab-, Aufladen und Verlegen des Fußbodens so einfach wie möglich zu gestalten, sollte ein Stapler oder Gleichwertiges zur Verfügung stehen, der die zu 100m² kommissionierten Fußbodenelemente direkt zur händischen Verlegung bringt.

Die leeren Anhänger bleiben für die Zeit des Festes vor Ort. Ein Platz für die leeren Anhänger ist vom Veranstalter zu Verfügung zu stellen.

 

 

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